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Als Compliance bezeichnet das Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, ein Spin-Off der Universität Kiel, die Regeltreue bzw. Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, aber auch freiwilligen Richtlinien, Regelungen und Kodizes in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Verbänden. Unterschieden werden Compliancefälle einerseits und Skandalfälle andererseits. Während Skandalfälle Verstöße gegen ethisch-moralische Wertvorstellungen oder selbstauferlegte Regelungen darstellen (illegitimes Verhalten), sind Compliancefälle Verstöße gegen geltende Gesetze oder Verordnungen (illegales Verhalten).
Gesetzliche Regelungen zum Compliancemanagement finden sich u.a. in § 4 Außenwirtschaftsgesetz (AWG), § 3 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), § 331 Strafgesetzbuch (StGB), § 93 Aktiengesetz (AktG) oder § 43 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Im Rahmen der empirischen Complianceforschung analysiert und evaluiert das Institut u.a. erfolgreiche und erfolglose Strategien zur Steuerung der Complianceprozesse, Entwicklung einer Compliancekultur, Einrichtung von Frühwarnmaßnahmen und Meldeeinrichtungen ("Whistle-Blowing") sowie zur angemessenen Compliancekommunikation bei Verstößen.
Im Rahmen der Grundlagenforschung veröffentlicht das Krisennavigator - Institut für Krisenforschung zahlreiche Publikationen und Zeitschriften, vermittelt sein Wissen in Vorträgen und auf Kongressen und gibt Interviews und Stellungnahmen - beispielsweise:
Die Ergebnisse der Auftragsforschung sowie die umfangreichen Datenbanken des Instituts stehen der Öffentlichkeit nicht Verfügung. Sie können ausschließlich von den jeweiligen Kooperationspartnern im kennwortgeschützten Intranet abgerufen werden.
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Letzte Aktualisierung: Montag, 9. Dezember 2024
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